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AGB - Datora GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und

Produkte, die von Datora GmbH & Co. KG (im Folgenden „Anbieter" genannt) angeboten werden.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt

ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Die Angebote und Leistungen des Anbieters richten sich grundsätzlich an Unternehmen (B2B) im

Sinne von § 14 BGB. Als Unternehmen gelten auch natürliche oder juristische Personen, die in

Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ausnahmsweise kann

auch eine Rechnungsstellung an Einzelunternehmer in Gründung oder an eine Privatperson erfolgen,

sofern diese nachweislich im konkreten Gründungsprozess eines Unternehmens sind. In solchen

Ausnahmefällen wird auf einen möglichen Verbraucherschutz nach deutschem Recht (z. B.

Widerrufsrechte) im individuellen Vertrag gesondert hingewiesen.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Leistungsumfang

2.1.1 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich einer modernen Digitalagentur, insbesondere

die Konzeption, Umsetzung und Betreuung von Websites, Online-Shops und webbasierten Lösungen

über verschiedene Content-Management-Systeme (CMS) bzw. E-Commerce-Plattformen.

2.1.2 Zusätzlich bietet der Anbieter weitere Beratungsleistungen und Services an, die der Abwicklung

von IT- und Medienprozessen dienen.

2.1.3 Der Anbieter kann selbst entwickelte Softwarelösungen und Anwendungen lizenzieren, die für

Commerce-/E-Commerce-Zwecke eingesetzt werden können.

2.2 Individuelle Vereinbarungen

2.2.1 Die genauen Leistungen, Konditionen und Projektinhalte werden zwischen dem Anbieter und dem

Kunden in einem separaten Vertrag (z. B. Angebot, Auftrag oder Leistungsbeschreibung) festgelegt.

Diese AGB ergänzen die individuellen Vereinbarungen.

2.2.2 Liegt kein umfassendes Lastenheft oder keine ausführliche Projektbeschreibung vor, gelten die in

Angeboten oder Rechnungen aufgeführten Positionen als verbindliche Leistungsbeschreibung.

2.2.3 Im Rahmen von Richtungsabgleichen (z. B. während der Design- oder Entwicklungsphase) kann

der Kunde kleinere Änderungen oder Beratungsleistungen fordern. Kleinere Änderungen sind solche,

die den bereits freigegebenen konzeptionellen Rahmen nicht maßgeblich verlassen. Übersteigen

Änderungswünsche jedoch den vereinbarten Leistungsumfang oder stellt sich heraus, dass sie

deutlich mehr Entwicklungs- oder Gestaltungsaufwand erfordern, werden diese nach den vereinbarten

Stundensätzen oder gemäß neuem Angebot gesondert berechnet.

2.2.4 Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht (z. B. Bereitstellung von Daten, Zugangsdaten oder

Freigaben) nicht rechtzeitig nach, behält sich der Anbieter vor, für Verzögerungen oder Mehraufwände

einen zusätzlichen Kostenaufwand zu berechnen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Vereinbarte Preise

3.1.1 Die Preise für Dienstleistungen und Produkte werden individuell zwischen dem Anbieter und dem

Kunden vereinbart. Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot oder Vertrag genannten Konditionen.

3.1.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern

nicht anders angegeben.

3.1.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts

Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Mitwirkungspflicht und Zusatzaufwand

3.2.1 Wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, insbesondere bei der Bereitstellung

von Zugangsdaten, Genehmigungen, Freigaben oder sonstigen Informationen, ist der Anbieter

berechtigt, den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand zum jeweils gültigen Agentur-

Stundensatz in Rechnung zu stellen.

3.2.2 Bei Mahnverfahren, fehlender Mitwirkung oder anderen Ausnahmefällen ist der Anbieter

berechtigt, sämtliche zusätzlich anfallenden Leistungen zum regulären Agentur-Stundensatz

abzurechnen. Abweichende Sondervereinbarungen über niedrigere Stundensätze gelten in diesen

Fällen als nichtig.

3.3 Zahlungsverzug

3.3.1 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe

von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Die

Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.3.2 Der Anbieter behält sich vor, bei anhaltendem Zahlungsverzug trotz Mahnung Leistungen

einzustellen und/oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

3.3.3 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Anbieter eine Mahngebühr in Höhe von 5,00

EUR erheben, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig

und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

4.2 Verzögert sich das Projekt aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden, kann der Anbieter

den daraus resultierenden Mehraufwand entsprechend in Rechnung stellen.

4.3 Bei erheblicher Verzögerung aufgrund unterlassener Mitwirkungspflichten kann der Anbieter den

Vertrag nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Die bis zur

Kündigung erbrachten Leistungen werden in voller Höhe abgerechnet. Über mögliche Szenarien, die

zu Verzögerungen und Gefährdung des Projektes führen können, wird der Kunde im Erstgespräch

informiert und in entsprechenden Fällen erneut informiert bzw. angemahnt.

5. Kündigung und Vertragslaufzeit

5.1 Vertragslaufzeit

5.1.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Auftrag oder

Vertrag.

5.1.2 Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Wartungsverträge oder laufende Betreuung) beträgt die

Mindestlaufzeit, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall

3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der

Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

5.2 Kündigung durch den Anbieter

5.2.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der

Kunde trotz schriftlicher Aufforderung und einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen

wiederholt gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt und eine fristgerechte Projektabwicklung

gefährdet ist.

5.2.2 Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens einer

Monatsgebühr länger als 30 Tage in Verzug gerät oder wenn über das Vermögen des Kunden ein

Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

5.2.3 In diesem Fall werden sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene

Zusatzaufwendungen nach dem regulären Agentur-Stundensatz abgerechnet. Eine Preisliste,

Stundensätze oder Einheiten liegen dem Kunden zu Vertragsbeginn vor.

5.3 Kündigung durch den Kunden

5.3.1 Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ist unter Einhaltung der vereinbarten

Kündigungsfristen möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

5.3.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger

Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter wiederholt und trotz Abmahnung gegen wesentliche

Vertragspflichten verstößt.

5.3.3 Für bereits erbrachte Leistungen besteht ein Vergütungsanspruch des Anbieters auch im Falle

einer Kündigung durch den Kunden.

5.4 Hosting und sonstige Vertragsbeendigung

5.4.1 Soweit der Anbieter im Namen des Kunden Hosting-Verträge, Datenbank- oder Cloudservices

bucht oder bereitstellt, gelten gesonderte Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem

jeweiligen Drittanbieter.

5.4.2 Endet der mit dem Anbieter geschlossene Hauptvertrag, kann der Anbieter jederzeit die weitere

Betreuung oder Bezahlung solcher Hosting-Leistungen einstellen.

5.4.3 Sofern nicht gesondert geregelt, ist der Kunde dafür verantwortlich, den Vertrag mit dem

Drittanbieter zu übernehmen oder rechtzeitig zu kündigen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach,

werden etwaige Verträge, die über den Anbieter laufen, unter Einhaltung der jeweils gültigen

Kündigungsfristen beendet.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Vertrauliche Informationen

6.1.1 Der Anbieter verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen des Kunden, die ihm im Rahmen

des Projekts zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für die Erfüllung der

vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden.

6.1.2 Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, vertrauliche Informationen des Anbieters nur nach

schriftlicher Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

6.1.3 Als vertraulich gelten alle Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind

oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere technische und

wirtschaftliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

6.2 Datenschutz

6.2.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der

geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO).

6.2.2 Sofern im Rahmen der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28

DSGVO erfolgt, wird hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

6.2.3 Weiterführende Informationen zum Datenschutz können in einer gesonderten

Datenschutzerklärung oder einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) festgehalten werden.

6.3 Vertragsstrafe bei Verstoß

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Vertraulichkeitspflichten kann die verletzte

Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR pro Verstoß verlangen. Die

Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die Höhe der

Vertragsstrafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und dem entstandenen Schaden.

7. Gewährleistung und Support

7.1 Gewährleistung

7.1.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die erstellten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den

vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und nach dem Stand der Technik, der zu Beginn

des Projektes definiert wurde, erbracht werden.

7.1.2 Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und etwaige

Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich zu melden. Andernfalls gelten die

Leistungen als abgenommen.

7.1.3 Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, externe

Software-Updates oder mangelnde Wartung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung

ausgeschlossen.

7.1.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistungen.

7.2 Support und Wartung

7.2.1 Wartungs- und Supportleistungen sind nicht Bestandteil jedes Projektes und müssen gesondert

vereinbart werden (z. B. in Form einer monatlichen Wartungspauschale).

7.2.2 Der Umfang der Wartungs- und Supportleistungen sowie die entsprechenden Reaktionszeiten

werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.

7.2.3 Ohne zusätzliche Wartungs- und Supportvereinbarung besteht kein Anspruch auf fortlaufenden

Support über die Abnahme hinaus.

8. Korrekturschleifen und Freigaben

8.1 Designprozesse

8.1.1 Soweit im Angebot vereinbart, sind bis zu einer bestimmten Anzahl an Korrekturschleifen im

Projektpreis enthalten.

8.1.2 Nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden (z. B. Designfreigabe) verfällt der Anspruch auf

weitere grundlegende Anpassungen im bereits freigegebenen Leistungsumfang.

8.1.3 Änderungswünsche nach einer Freigabe können nur gegen zusätzliche Vergütung umgesetzt

werden.

8.2 Webprojekte

8.2.1 Der Anbieter stimmt regelmäßig die Zwischenergebnisse mit dem Kunden ab.

8.2.2 Nach einer verbindlichen Freigabe durch den Kunden können große Änderungen im Konzept

oder Funktionsumfang nur gegen zusätzlichen Aufwand und Vergütung umgesetzt werden.

8.2.3 Die Freigabe von Teilleistungen und Zwischenergebnissen erfolgt schriftlich (E-Mail ist

ausreichend) und ist für beide Parteien verbindlich.

9. Haftung

9.1 Haftungsumfang

9.1.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.1.2 Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

beruhen.

9.1.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die

Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden

Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner

regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

9.1.4 Bei der Zusammenarbeit mit Drittanbietern oder Plattformen (z. B. Shopify) übernimmt der

Anbieter keine Haftung für etwaige Funktionsstörungen, Ausfälle oder fehlerhafte Updates dieser

Plattformen. Umsatz- oder Gewinnausfälle, die dem Kunden infolge solcher Plattform-Probleme

entstehen, sind ebenfalls von der Haftung des Anbieters ausgeschlossen, sofern den Anbieter kein

grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten trifft.

9.1.5 Sofern kein Wartungsvertrag vereinbart ist, ist der Kunde selbst verpflichtet, regelmäßige

Backups durchzuführen und Sicherheitsupdates einzuspielen. Der Anbieter haftet nicht für

Datenverluste oder Ausfälle nach Projektabschluss, wenn keine Wartungspauschale oder

Supportvereinbarung besteht.

9.2 Höhere Gewalt und Fremdeinflüsse

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb

seines Einflussbereichs liegen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt oder

Mitwirkungspflichtverletzungen des Kunden.

9.3 Datensicherung

Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Anbieter haftet für

Datenverluste nur im Rahmen der Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 9.1 und nur in dem Umfang,

der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

10. Urheberrecht und Lizenzierung

10.1 Eigentumsverhältnisse

10.1.1 Sämtliche durch den Anbieter entwickelten Lösungen, Designs und Inhalte bleiben, soweit nicht

anders vereinbart, Eigentum des Anbieters bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem

Vertragsverhältnis.

10.1.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den

erstellten Werken gemäß den in Ziffer 10.2 und 10.3 festgelegten Bedingungen.

10.2 Nutzungsrechte

10.2.1 Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-

ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der entwickelten

Lösungen in seinem Geschäftsbereich.

10.2.2 Bei individuell für den Kunden entwickelten und vollständig bezahlten Lösungen erhält der

Kunde, sofern nicht anders vereinbart, ein ausschließliches Nutzungsrecht für die spezifisch für ihn

erstellten Inhalte und Lösungen.

10.2.3 An Standard-Komponenten, die der Anbieter als Teil seiner Lösungen einsetzt (z.B. eigene

Frameworks, Module, Plugins), erhält der Kunde lediglich ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht.

10.3 Weitergabe und Unterlizenzierung

10.3.1 Eine Weitergabe, Veräußerung oder Unterlizenzierung der entwickelten Lösungen an Dritte ist

ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

10.3.2 Bei Verstößen gegen das Urheberrecht und/oder diese Regelungen behält sich der Anbieter vor,

Schadensersatzansprüche geltend zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten.

11. Änderung der AGB

11.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu

aktualisieren.

11.2 Änderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in

Textform (z.B. per E-Mail) bekanntgegeben.

11.3 Der Kunde hat das Recht, den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung

zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs bleiben die bisherigen AGB in Kraft.

11.4 Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung über die Bedeutung seines Schweigens informieren.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gilt der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand.

12.3 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern nichts

anderes vereinbart wurde.

13. Referenzen

13.1 Der Anbieter ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts erstellten Produkte, Websites, Designs

oder Auszüge daraus nach Projektabschluss als Referenz in eigenen Werbemedien (z. B. Portfolio) zu

verwenden.

13.2 Der Kunde kann der Verwendung schriftlich widersprechen, sofern ein berechtigtes Interesse

gegen die Referenznennung vorliegt. Der Widerspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach

Projektabschluss erfolgen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige

Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten

kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken dieser AGB.

Stand: April 2025